Myopiemanagement | Unser Leitfaden für Eltern

Zahlt das die Krankenkasse? Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen diese Art der Prävention leider nicht. Noch haben die speziellen Myopiebrillengläser oder auch Kontaktlinsen keinen Einzug in den Leistungskatalog der GKV gefunden. Bei den privaten Krankenkassen sieht das anders aus. Hier sollte auf der augenärztlichen Verordnung im Idealfall der Zusatz: „2 spezielle Gläser zur Hemmung der Myopieprogression“ oder „2 peripher defokussierende Kunststoffbrillengläser“ stehen. Die Diagnose bzw. Begründung lautet: progrediente Myopie.

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